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ETH legt Formel für die gerechte Bühnenzeit vor
Der «Zürcher Bühnenzeit-Index» soll an offenen Kleinkunstabenden ab sofort verbindlich gelten. Massgebend ist künftig allein die Körperlänge.
Nach dreijähriger Forschungsarbeit hat das Institut für Heiterkeitsmechanik (IHM) der Eidgenössischen Technischen Hochschule am Mittwoch eine Formel vorgestellt, welche die Zuteilung der Redezeit an sogenannten «offenen Mikrophon-Abenden» abschliessend regeln soll. Grundlage bildet eine Messreihe an 412 Vortragenden, die zwischen 1973 und 1976 in Lokalen des Niederdorfs mit einem eigens entwickelten Lachschreiber (Phonometer Typ IHM-3) beobachtet wurden.
«Die Ergebnisse sind eindeutig», erklärte Institutsvorsteher Prof. Dr. Konrad Hämmerli vor der versammelten Presse. «Je grösser der Mensch, desto weiter trägt seine Stimme, und desto länger darf er folglich sprechen.» Die gemessene Körperlänge wird um eine Basislänge vermindert und mit dem Eidgenössischen Pointenfaktor 30 vervielfacht.
Sonderregelung für Damen
Für Vortragende weiblichen Geschlechts sieht die Formel einen Multiplikator von 0,8 sowie eine tiefere Basislänge von 1,40 Metern vor. Prof. Hämmerli bezeichnete dies als «grosszügiges Entgegenkommen»: Unterhalb von 1,90 Metern erhalten die Damen nämlich mehr Bühnenzeit als die Herren. Oberhalb dieser Marke, dem sogenannten Hämmerli-Punkt, kehre sich das Verhältnis um, was jedoch «in der Praxis kaum ins Gewicht fällt».
Lachdichte erstmals gemessen
Neu ist auch der Lachdichte-Index (LDI), der die zu erwartenden Lacher pro Minute ausweist. Er steigt mit der dritten Potenz der Körperlänge. Bei Damen wird er ebenfalls mit 0,8 gewichtet, da der Lachschreiber auf das Lachen erwachsener Männer geeicht wurde und Kichern unter 70 Dezibel nicht erfasst.
Kritische Stimmen kamen am Mittwoch vor allem aus Kreisen kleingewachsener Kabarettisten. Ein Vertreter, der namentlich nicht genannt werden möchte und mit 1,58 Metern gemessen wurde, sprach von einem «Skandal von zweieinhalb Minuten Länge».
Der Gemeinderat hat die Vorlage bisher nicht behandelt und gedenkt dies auch nicht zu tun. Die Veranstalter teilen indessen mit, dass die Formel ab dem kommenden Abend gilt. Gemessen wird an der Türe.
Berechnen Sie Ihre Bühnenzeit
Nach amtlicher Formel, Ausgabe ZBI 1.0
| Massgebende Länge | 1,77 m |
| Bühnenzeit | 8:06 |
| Lachdichte (LDI) | 4,3 L/min |
| Erwartete Lacher total | 35 |
| Prädikat | Erheiternd |
Stimmen zum Entscheid
«Die Damen sprechen ohnehin schneller. Mit achtzig Prozent der Zeit erreichen sie folglich hundert Prozent des Inhalts. Das ist schlicht Physik.»
«Fünf Minuten Dame sind charmant. Fünfzehn Minuten Dame kenne ich von zu Hause.»
«Wir haben den Damen nichts weggenommen. Die verbleibenden zwanzig Prozent stehen ihnen nach der Vorstellung zum Aufräumen des Saals zur Verfügung.»
«Das Kichern im Damenpublikum haben wir aus Gründen der wissenschaftlichen Sauberkeit nicht als Lachen gewertet.»
Leserbrief
Ich messe 1,52 Meter und hätte nach der neuen Formel genau 2 Minuten und 53 Sekunden zugut. Für meine Pointe über Herrn Professor Hämmerli genügen mir dreissig Sekunden. Den Rest schenke ich gerne der Wissenschaft.
Verena Gut, Wollishofen
| Länge | Herr | Dame |
|---|
Quelle: Hämmerli, K.; Spörri, H. «Über den Zusammenhang zwischen Körperlänge und Vortragsdauer bei humoristischen Darbietungen». Mitteilungen aus dem IHM, Heft 7, ETH Zürich 1976.
Ausführungsbestimmungen
- § 1 Wer die Basislänge h0 unterschreitet, erhält eine negative Bühnenzeit. Die Schuld ist durch Beifallklatschen für die übrigen Vortragenden abzutragen.
- § 2 Gemessen wird an der Türe. Schuhe zählen. Die Frisur zählt nicht, ausgenommen beim Gastgeber.
- § 3 Die Bühnenzeit ist auf 15 Minuten begrenzt, da «niemand mehr als das benötigt» (Auskunft grossgewachsener Personen).
- § 4 Diese Bestimmungen wurden von keinem Gemeinderat genehmigt.
- § 5 Wer seine Bühnenzeit überschreitet, wird durch Abschalten des Mikrophons belehrt. Ein Rekurs ist schriftlich und in dreifacher Ausfertigung an das IHM zu richten, Bearbeitungszeit rund 14 Jahre.
Druck und Verlag: Zürcher Tagespost AG, Falkenstrasse, Zürich. Nachdruck nur mit Quellenangabe und ausreichender Körperlänge gestattet.